Die Emotionen waren stark im Gewinnerraum der National Lottery zu spüren, als eine Spielergruppe mit 2 Mitgliedern aus C...
Versuchter Betrug mit fremdem Lottoschein
Versuchter Betrug mit fremdem Lottoschein
Vor einem Jahr war es, dass ein österreichischer Pensionist im Lotto 280.000 Euro gewann. Allerdings machte er den Fehler, den Tippschein schlecht aufzubewahren: Er trug ihn in seiner Brieftasche mit sich herum.
Genauer Hergang unklar
Was genau damals passierte, war auch nach der Gerichtsverhandlung gegen einen 48jährigen Masseur nicht ganz klar, der in den Besitz des Tippscheins gelangt war. Der Staatsanwalt ging davon aus, dass der Mann die Brieftasche des Pensionisten anlässlich einer Massage bei diesem zu Hause gestohlen hatte.
Der Masseur hingegen behauptete, den Tippschein vor dem Haus des Pensionisten auf der Straße gefunden zu haben. Der Pensionist meinte dazu, dass es nicht ganz ausgeschlossen sei, dass er seine Brieftasche tatsächlich auf der Straße verloren habe.
Aber was danach passierte, genügte dem Gericht für eine Verurteilung des Masseurs zu einer Haftstrafe von 12 Monaten, die allerdings bedingt nachgesehen wurde – weil es eine „besonders verlockende Gelegenheit“ gewesen sei, wie die Richterin meinte.
Denn der Masseur versuchte, den fremden Lottoschein einzulösen und die 280.000 Euro zu kassieren. Das tat er auf eine – wie er meinte – besonders schlaue Art und Weise: Er bat einen Freund um dessen Kontodaten, um den Gewinn dorthin überweisen zu lassen. Als Begründung gab er an, dass er das Geld ansonsten teilen müsse. Dann kontaktierte er die Österreichischen Lotterien unter dem Namen und mit den Kontodaten seines Freundes, um den Gewinn zu beanspruchen.
Lottoschein kopiert
Aber er hatte die Rechnung nicht ohne die Frau des Pensionisten gemacht. Diese hatte den Tippschein kopiert und auch schon bei den Österreichischen Lotterien eingereicht. Und die Polizei hatte sie ebenfalls vom Verlust des Originalscheins verständigt.
Eigentlich hätte ja trotzdem der Masseur den Gewinn ausbezahlt bekommen müssen, zumindest wenn man streng nach den Regeln geht. Aber die Österreichischen Lotterien entschieden sich dazu, dem Pensionisten den Gewinn auszubezahlen. Denn er konnte sogar noch angeben, in welcher Annahmestelle er den Tipp gekauft hatte. Außerdem gab der Masseur dann recht schnell zu, den Tippschein unrechtmäßig zu haben. Dieses Eingeständnis und seine Reue bewahrten ihn dann auch vor einer höheren Strafe.
Wir sehen wieder einmal, wie viele Probleme man sich durch eine Online-Tippabgabe, zum Beispiel auf lottery24.net, erspart. Denn dann gibt es nie wieder die Gefahr des Verlusts von Tippscheinen, sei es durch Diebstahl oder durch Unglücksfälle. Mit Online-Tipps gehen Sie auf Nummer sicher.