Die Emotionen waren stark im Gewinnerraum der National Lottery zu spüren, als eine Spielergruppe mit 2 Mitgliedern aus C...
Kleingedrucktes übersehen – kein Gewinn
Kleingedrucktes übersehen – kein Gewinn
Diese bittere Erfahrung musste ein deutscher Lottofan machen, der auch einen Kiosk betreibt, an dem auch Lottoscheine angenommen werden.
Sechser mit Systemschein
Rainer Henning, so der Name des langjährigen Lotto-Spielers, ist 71 Jahre alt und spielt seit 16 Jahren regelmäßig im Lotto mit. In den letzten Jahren hat er immer mit Systemscheinen gespielt, mit denen man eine höhere Chance hat, einen Gewinn zu machen, diesen allerdings dann auch mit anderen Spielern teilen muss.
Am 6. November war die Freude groß, als Henning seinen Tippschein überprüfte und sah, dass er sechs Richtige hatte. Der Jackpot betrug 3,2 Millionen Euro und Hennings Anteil aufgrund des Systemscheines sollte 24.000 Euro betragen.
Voller Freude investierte Henning gleich einen Teil des Gewinnes für seinen Sohn: „Mein Sohn hatte am nächsten Tag Geburtstag, ich habe ihm Rubbellose für 580 Euro geschenkt.“
Leider doch kein Gewinn
Aber die Freude dauert nur einen Tag. Denn am nächsten Tag erhielt Henning einen Brief von der Lotteriegesellschaft: Er habe laut Glücksspielstaatsvertrag keinen Anspruch auf den Gewinn. Denn den Systemschein hatte er im eigenen Kiosk registriert. Und das ist verboten, um die Verkäufer von Lottoscheinen vor Spielsucht zu schützen.
Diese Regel war Henning nicht bewusst gewesen, als er den Schein in seiner eigenen Annahmestelle aufgab. Zwar erhält er seinen Einsatz von 36 Euro zurück, aber das ist nur ein schwacher Ersatz für den entgangenen Gewinn: „Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich es logischerweise nicht gemacht. Ich wollte mit dem Gewinn meine Rente aufstocken. Meinen Laden will ich in circa zwei Jahren schließen.“
Aber Gesetz ist nun mal Gesetz und so muss Henning die Sache zähneknirschend akzeptieren.
Die Moral aus der Geschichte: Auch wenn man „vom Fach“ ist, kann man leider nicht immer alle Regeln im Detail kennen – dazu sind es einfach zu viele. Aber natürlich ist diese spezielle Regel sinnvoll, denn Besitzer oder Mitarbeiter von Lottoannahmestellen könnten sonst in Versuchung geführt werden, zu viele Tipps in der eigenen Annahmestelle abzugeben – was dann zu Spielsucht und Schulden führen kann.