Geheimnistuerei kostet Hälfte des Lottogewinnes

Geheimnistuerei kostet Hälfte des Lottogewinnes

Geheimnistuerei kostet Hälfte des Lottogewinnes

Was soll man davon halten? Der Kanadier Maurice Thibeault gewann mit seinem Tipp den Jackpot im kanadischen „6 aus 49“. Aber er verriet davon seiner Freundin Debise Robertson nichts, sondern zog stattdessen ein paar Tage nach dem Gewinn aus der gemeinsamen Wohnung aus. Denise hatte natürlich keine Ahnung von dem Grund für diese plötzliche Trennung.

Lotto immer zusammen gespielt

Aber ein paar Tage später erfuhr sie durch einen gemeinsamen Freund von dem Gewinn, und dass Maurice schon seinen Job gekündigt hätte, und ging vor Gericht. Denn, so argumentierte sie, die Lottoscheine habe das Paar immer aus der gemeinsamen Kasse erworben. In den vier Jahren, die sie zusammenlebten, hätten sie sich beim Kauf der Lotto-Tipps abgewechselt und die Gewinne immer geteilt. Daher stünde ihr in diesem Fall die Hälfte des Jackpots von 6,1 Millionen Dollar zu.

Der Anwalt von Denise ersuchte die Lotteriegesellschaft, mit der Auszahlung des Gewinnes zu warten, bis das Gericht die Sache entschieden habe. Da der Anspruch von Maurice auf die Hälfte des Gewinnes unstrittig ist, will ihm die Lotteriegesellschaft Ontario Lottery and Gaming Corp. schon einmal seine Hälfte auszahlen. Der Rest soll bei der Lotteriegesellschaft verbleiben. Diese will dann, falls zwischen den Streitparteien keine Einigung zustand kommt, die andere Hälfte an das Gericht weitergeben, das dann über den Streit entscheiden soll.

Hoffen auf Einigung

Allerdings ist der Anwalt von Denise damit nicht einverstanden. Denn bei dieser Vorgangsweise hat Maurice Zugriff auf einige Millionen, mit denen er auch leichter einen Prozess führen kann. Er will daher die Entscheidung der Lotteriegesellschaft anfechten.

Aber Denise hofft weiter auf eine gütliche Einigung. „Ich hoffe weiter, dass Maurice einfach die richtige Entscheidung treffen und unsere Vereinbarung, zu teilen, akzeptieren wird. Er würde ja auch von mir erwarten, den Gewinn mit ihm zu teilen, wenn ich an dem Tag zum Shop gegangen wäre.“

Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann liegt die Entscheidung beim Gericht. Aber es ist abzusehen, dass das Gericht zugunsten von Denise entscheiden wird, so wie es auch schon bei vergleichbaren Fällen passiert ist.

 

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