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Ein verdächtiges Rubbellos
Ein verdächtiges Rubbellos
Die Sache schien auf den ersten Blick unverdächtig: Zwei Briten meldeten sich bei der Lotteriegesellschaft Camelot mit einem Rubbellos, mit dem sie einen Gewinn von 4 Millionen Pfund gemacht hatten. Normalerweise wäre dies ein Grund zum Feiern und für ausgiebige Pressemitteilungen, aber nicht in diesem Fall.
Zahlung per Bankkarte ohne Konto?
Mark G. (36) und Jon-Ross W. (31) reklamierten also den Gewinn und gaben dabei an, über kein eigenes Bankkonto zu verfügen. Aber als Camelot die ganze Sache überprüfte, stellte sich jedoch heraus, dass das Los mit einer Bankkarte gekauft worden war, für deren Besitz man ein Bankkonto benötigt.
Wie war das möglich, dass keiner der beiden ein Bankkonto besitzt, aber das Los mit einer Bankkarte gekauft worden war? Auf Nachfrage erklärten die beiden Arbeitslosen dann, das Rubbellos sei mit der Bankkarte eines Freundes namens „John“ gekauft worden, von dem sie aber weder Familiennamen noch Adresse hätten, weil er in den Norden umgezogen sei.
Es stellte sich auch heraus, dass die beiden Glückspilze schon wegen Betrugs mit der Polizei zu tun gehabt hatten und mehrfach verurteilt waren – Mark alleine schon 22 Mal! Das verstärkte nicht gerade das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit ihres Gewinnes.
Und so weigert sich Camelot derzeit, den Gewinn auszubezahlen.
Vier-Tage-Party
Aber die beiden Freunde ließen es sich nicht nehmen, trotzdem schon einmal ordentlich zu feiern. Vier Tage dauerte ihre Siegesfeier mit Champagner und allem Drum und Dran.
Mark meinte dazu: „Das ist super. Ich kann es kaum abwarten, das ganze Geld auszugeben. Ich werde mir eine Luxuswohnung kaufen und mich nur noch um mich selbst kümmern.“
Jon-Ross hingegen plant eine Kreuzfahrt in der Karibik. „Mark und ich sind schon seit unserer Kindheit befreundet. Dieser Gewinn ist unglaublich, aber wir haben uns das Geld echt verdient. Wir haben schon unseren Familien und Freunden davon erzählt, aber niemand glaubt uns“, meint er.
Camelot hat die Echtheit des Rubbelloses mittlerweile bestätigen können. Jetzt hängt alles davon ab, ob der rechtmäßige Erwerb des Loses nachgewiesen werden kann. Erst dann wird es eine Auszahlung geben können.